Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

syskomp gehmeyr GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der syskomp gehmeyr GmbH, 92224 Amberg

Fassung 2020

 

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der syskomp gehmeyr GmbH, Max-Planck-Straße 1, 92224 Amberg, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Jan-Hendrik Aschmann und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden der syskomp gehmeyr GmbH sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

c) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Die syskomp gehmeyr GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die syskomp gehmeyr GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die syskomp gehmeyr GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

 

§ 2 Vertragsschluss

a) Allgemeines
Der Vertragsschluss über den Kauf von Waren und über Sonderanfertigungen findet nicht über das Internet statt, sondern individuell durch Angebot und Annahme. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

b) Angebote, Annahmefrist
Angebote von der syskomp gehmeyr GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung kann auch dadurch erfolgen, dass eine bestimmte Annahmefrist festgelegt wird. Die syskomp gehmeyr GmbH ist berechtigt, Bestellungen und Aufträge innerhalb von 10 Tagen anzunehmen.

c) Form
Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Alle vertraglichen Abreden bedürfen daher der Schriftform.

 

§ 3 Erfüllungsortvereinbarung

Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz der syskomp gehmeyr GmbH in Amberg vereinbart.

 

§ 4 Lieferung

a) Allgemein
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk (Incoterms 2000). Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahrtragung auf den Kunden über, sobald die syskomp gehmeyr GmbH die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine zur Versendung bestimmte Person übergeben hat. Der Beginn und die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzen die Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen sowie die Leistung vereinbarter Zahlungen.

b) Mindestbestellwert
Der Mindestbestellwert beträgt 50 Euro.

c) Toleranzwerte bei Verträgen
Abweichungen von der bestellten Menge der Ware bis zu 10% sind als Toleranzwerte zulässig.

d) Teillieferungen
Die syskomp gehmeyr GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

e) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der syskomp gehmeyr GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die syskomp gehmeyr GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die syskomp gehmeyr GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

f) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die syskomp gehmeyr GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die syskomp gehmeyr GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

g) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die syskomp gehmeyr GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

h) Verpackung
Die syskomp gehmeyr GmbH verpackt die Lieferung fachgerecht. Die Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.

 

§ 5 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der syskomp gehmeyr GmbH in Amberg oder der Betriebsstätte in Regensburg, Auerbacher Str. 2 vereinbart wird. Die Preise ergeben sich aus der Preisliste der syskomp gehmeyr GmbH.

b) Skonto bei Kaufverträgen
Sofern der Kunde bei Kaufverträgen den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung begleicht, behält sich die syskomp gehmeyr GmbH vor, ein Skonto in Höhe von 2% zu gewähren.

c) Zahlungsverzug bei Kaufverträgen
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der syskomp gehmeyr GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die syskomp gehmeyr GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der syskomp gehmeyr GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Fälligkeit bei Werkverträgen
Bei Werkverträgen, die ein Auftragsvolumen von 25.000 Euro überschreiten gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50% des Preises sind bei Auftragseingang anzuzahlen,
- 40% des Preises sind bei der Lieferung / Fertigstellung des Werkes zu zahlen,
- 10% des Preises sind nach erfolgter Abnahme zu zahlen.

e) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

§ 6 Rücknahme von bestellten Waren

Die syskomp gehmeyr GmbH behält sich vor, gelieferte und mangelfreie Ware auf Wunsch des Kunden zurückzunehmen. Dies setzt voraus, dass sich die anderweitig verwendbare Ware in einem einwandfreien Auslieferungszustand befindet und der Kunde einen angemessenen Abzug für die Prüfung und Wiedereinlagerung durch die Lieferanten der syskomp gehmeyr GmbH trägt. Die Gewährleistungsregeln werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.

 

§ 7 Verantwortlichkeit des Kunden bei Werkverträgen

a) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die syskomp gehmeyr GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

b) Freistellung
Der Kunde hält die syskomp gehmeyr GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der syskomp gehmeyr GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Die syskomp gehmeyr GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die syskomp gehmeyr GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

d) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die Ausführung von Werkverträgen seitens der syskomp gehmeyr GmbH erfolgt auf Grundlage der Vorgaben des Kunden. Diese Vorgaben müssen insbesondere sämtliche Vorkehrungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie Unfallverhütungs- und Sicherheitsbestimmungen enthalten, die die syskomp gehmeyr GmbH im Rahmen des Auftrages mit abdecken soll.

e) Entstehung von Schutzrechten
Sofern der syskomp gehmeyr GmbH anlässlich der Erbringung der Leistung ein Schutzrecht entstehen sollte (z.B. Urheberrecht), steht dies ausschließlich der syskomp gehmeyr GmbH zu.

f) Vorbereitungsarbeiten des Kunden
Um ungehindert mit der Ausführung des Auftrages (z.B. Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme) beginnen zu können, erbringt der Kunde auf seine Kosten folgende Leistungen zum vereinbarten Ausführungstermin:
- montagegerechte Vorbereitung von Baustelle bzw. Maschinen und Einrichtungen;
- Bereitstellung von notwendigen Arbeitskräften, Material und Werkzeugen entsprechend einer Vereinbarung mit der syskomp gehmeyr GmbH für notwendige Nebenarbeiten, die nicht vom Auftrag umfasst sind;
- Bereitstellung von Energie, Wasser, Licht, Brenn- und Schmierstoffen, Hebezeugen, Gerüsten und sonstigen Vorrichtungen für Montage und Inbetriebnahme;
- Bereitstellung geeigneter Arbeits-, Aufenthalts-, Lager- und Sanitärräume für das Montagepersonal der syskomp gehmeyr GmbH sowie Liefergegenstände und Werkzeuge;
- Angemessene Vorkehrungen zum Schutz des Montagepersonals und des Eigentums der syskomp gehmeyr GmbH;
- Etwaiger Zusatzaufwand, sofern besondere Vorschriften für die Leistungen der syskomp gehmeyr GmbH zu beachten sind und die syskomp gehmeyr GmbH den Kunden hierüber informiert.

g) Zusatzkosten für Montage- und Servicearbeiten
Sofern die syskomp gehmeyr GmbH mit dem Kunden nichts anderes vereinbart hat, rechnet die syskomp gehmeyr GmbH Montage- und Servicearbeiten zu ihren jeweils gültigen Verrechnungssätzen ab. Verzögern sich Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, stellt die syskomp gehmeyr GmbH die anfallenden Kosten für die Wartezeit sowie die erneute Anreise des Montagepersonals nach den vorgenannten Verrechnungssätzen in Rechnung.

h) Abnahmevereinbarung
Ist eine Abnahme vereinbart, wird der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellungsanzeige vornehmen. Andernfalls gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Kunde die Abnahme nicht zu Recht wegen Mangelhaftigkeit der Leistung verweigert. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Liefergegenstände ohne Abnahme in Gebrauch nimmt.

 

§ 8 Angaben und Unterlagen

Die von der syskomp gehmeyr GmbH an den Kunden übermittelten Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind ohne die ausdrückliche Zusage der syskomp gehmeyr GmbH nicht verbindlich. Änderungen an Liefergegenständen bzw. an dem dem Angebot zugrunde liegenden technischen Konzept behält sich die syskomp gehmeyr GmbH vor, sofern dadurch die Leistung und Qualität der angebotenen Lieferung nicht beeinträchtigt werden.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Die von der syskomp gehmeyr GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der syskomp gehmeyr GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die syskomp gehmeyr GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die syskomp gehmeyr GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der syskomp gehmeyr GmbH entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die syskomp gehmeyr GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der syskomp gehmeyr GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die syskomp gehmeyr GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für die syskomp gehmeyr GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der syskomp gehmeyr GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die syskomp gehmeyr GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der syskomp gehmeyr GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der syskomp gehmeyr GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die syskomp gehmeyr GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die syskomp gehmeyr GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die syskomp gehmeyr GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die syskomp gehmeyr GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die syskomp gehmeyr GmbH erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist die syskomp gehmeyr GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

§ 10 Rechte an Katalogen, Zeichnungen und Modellen

Die Inhalte der von der syskomp gehmeyr GmbH erstellten Kataloge, Zeichnungen, Modelle und anderer Dokumente, einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind dingliches und geistiges Eigentum der syskomp gehmeyr GmbH. Der Nachdruck der Kataloge und Zeichnungen sowie der Nachbau der Modelle ist, auch auszugsweise, nur mit der schriftlichen Zustimmung der syskomp gehmeyr GmbH gestattet.

 

§ 11 Gewährleistung (Kaufverträge / Werklieferungsverträge)

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die syskomp gehmeyr GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

c) Schadenersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadenersatz für Mängel an der Ware leistet die syskomp gehmeyr GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich und verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

e) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Gewährleistung (Werkverträge)

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann die syskomp gehmeyr GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

c) Schadenersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadenersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über.

e) Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.

 

§ 13 Haftung

a) Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von der syskomp gehmeyr GmbH verkauften Produkte sowie die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gelten der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen.

b) Haftungsausschluss
Die syskomp gehmeyr GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet die syskomp gehmeyr GmbH nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schadens. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

c) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

 

§ 14 Sonstiges

a) Datenschutz
Im Hinblick auf den Datenschutz verweisen wir auf unsere gesonderte Datenschutzerklärung.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der syskomp gehmeyr GmbH in Amberg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

 

syskomp gehmeyr GmbH - emico

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der syskomp gehmeyr GmbH - emico, 92224 Amberg

Ausgabe 2020

 

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der syskomp gehmeyr GmbH - emico, Max-Planck-Straße 1, 92224 Amberg, vertreten durch ihre Geschäftsführer: Jan-Hendrik Aschmann und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.

c) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Die syskomp gehmeyr GmbH - emico ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die syskomp gehmeyr GmbH - emico wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die syskomp gehmeyr GmbH - emico als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

 

§ 2 Registrierung / Vertragsschluss

a) Registrierung
Zur Nutzung des vollständigen Umfangs dieser Website ist es zunächst erforderlich einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch die syskomp gehmeyr GmbH - emico erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button "Registrieren" bestätigt. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit diesen Angaben auf der Website der syskomp gehmeyr GmbH - emico einloggt, ist die Registrierung abgeschlossen.

Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf anderer Nutzer/ Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden.

b) Vertragsschluss
Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von der syskomp gehmeyr GmbH - emico ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Kundenaccount hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode und Versandart aus. Im vierten Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "zahlungspflichtig bestellen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die syskomp gehmeyr GmbH - emico wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die syskomp gehmeyr GmbH - emico ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der syskomp gehmeyr GmbH - emico und dem Kunden zustande.

c) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von der syskomp gehmeyr GmbH - emico gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

d) Vertragsschluss bei Sonderanfertigungen
Kunden können mit der syskomp gehmeyr GmbH - emico Sonderanfertigungen vereinbaren. Der Vertrag kommt hierbei durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahmeerklärung zustande. Dieser Vertrag muss schriftlich geschlossen werden. Alle vertraglichen Abreden bedürfen daher der Schriftform.

 

§ 3 Lieferung

a) Mindermengenzuschlag
Sofern der Kunde bei Inlands- und EU-Lieferungen bei seiner Bestellung einen Bestellwert von 25 Euro nicht überschreitet, fällt ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro an. Sofern der Kunde bei Auslandslieferungen bei seiner Bestellung einen Bestellwert von 50 Euro nicht überschreitet, fällt ein Mindermengenzuschlag von 10 Euro an.

b) Toleranzwerte bei Verträgen mit Unternehmern
Abweichungen von der bestellten Menge der Ware bis zu 10% sind als Toleranzwerte bei Verträgen mit Unternehmern zulässig.

c) Teillieferungen
Die syskomp gehmeyr GmbH - emico ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

d) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der syskomp gehmeyr GmbH - emico nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die syskomp gehmeyr GmbH - emico nicht zu vertreten. Sie berechtigen die syskomp gehmeyr GmbH - emico dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

e) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die syskomp gehmeyr GmbH - emico vom Vertrag zurücktreten. Die syskomp gehmeyr GmbH - emico verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

f) Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

g) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die syskomp gehmeyr GmbH - emico nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

h) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch die syskomp gehmeyr GmbH - emico innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder bei Rechnungskauf der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauffolgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

 

§ 4 Erfüllungsortvereinbarung bei Verträgen mit Unternehmern

Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung mit Unternehmern ist der Geschäftssitz von der syskomp gehmeyr GmbH - emico in Amberg vereinbart. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahrtragung auf den Kunden über, sobald die syskomp gehmeyr GmbH - emico die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine zur Versendung bestimmte Person übergeben hat.

 

§ 5 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmern verstehen sich die Preise exklusive der Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der syskomp gehmeyr GmbH - emico in Amberg vereinbart wird. Bei Auslandslieferungen ist der Kunde für die Begleichung von etwaigen Zöllen und Steuern verantwortlich.

b) Skonto
Die syskomp gehmeyr GmbH - emico behält sich vor, mit dem Kunden eine Skontovereinbarung zu treffen.

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der syskomp gehmeyr GmbH - emico eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die syskomp gehmeyr GmbH - emico vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der syskomp gehmeyr GmbH - emico kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist..

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

§ 6 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren / die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (syskomp gehmeyr GmbH - emico, Max-Planck-Straße 1, 92224 Amberg, Telefon: +49 9621 6754-50, Fax: +49 9621 6754-599, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

§ 7 Rücknahme von bestellten Waren

Kunden können bestellte Produkte (nicht Sonderanfertigungen) innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich in ungebrauchtem und unbeschädigtem Zustand befindet. In diesem Fall erstattet die syskomp gehmeyr GmbH - emico den Kaufpreis abzüglich 30% des Warenwertes. Das Widerrufsrecht des Kunden und die Gewährleistungsregeln werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.

 

§ 8 Verantwortlichkeit des Kunden bei Sonderanfertigungen

a) Sonderanfertigungen
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten für eine Sonderanfertigung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

b) Freistellung
Der Kunde hält die syskomp gehmeyr GmbH - emico von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber der syskomp gehmeyr GmbH - emico geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

c) Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Kunde mitverantwortlich. Die syskomp gehmeyr GmbH - emico kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da die syskomp gehmeyr GmbH - emico keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Sofern der Kunde Unternehmer ist, bleiben die von der syskomp gehmeyr GmbH - emico gelieferten Waren, Werke und Materialien bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der syskomp gehmeyr GmbH - emico. Gegenüber Verbrauchern bleibt nur das gelieferte Produkt aus dem konkreten Vertrag bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der syskomp gehmeyr GmbH - emico. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die syskomp gehmeyr GmbH - emico ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die syskomp gehmeyr GmbH - emico unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der syskomp gehmeyr GmbH - emico entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die syskomp gehmeyr GmbH - emico in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der syskomp gehmeyr GmbH - emico, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die syskomp gehmeyr GmbH - emico wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden stets namens und im Auftrag der syskomp gehmeyr GmbH - emico. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der syskomp gehmeyr GmbH - emico nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die syskomp gehmeyr GmbH - emico das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der syskomp gehmeyr GmbH - emico zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der syskomp gehmeyr GmbH - emico anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für der syskomp gehmeyr GmbH - emico verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an der syskomp gehmeyr GmbH - emico ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die syskomp gehmeyr GmbH - emico nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die syskomp gehmeyr GmbH - emico berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die syskomp gehmeyr GmbH - emico erklärt dies ausdrücklich schriftlich.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist die syskomp gehmeyr GmbH - emico auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

§ 10 Rechte an Katalogen, Zeichnungen und Modellen

Die Inhalte der von der syskomp gehmeyr GmbH - emico erstellten Kataloge, Zeichnungen und Modelle einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien, sind dingliches und geistiges Eigentum der syskomp gehmeyr GmbH - emico. Der Nachdruck der Kataloge und Zeichnungen sowie der Nachbau der Modelle ist, auch auszugsweise, nur mit der schriftlichen Zustimmung der syskomp gehmeyr GmbH - emico gestattet.

 

§ 11 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.

b) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

c) Mitteilung
Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet die syskomp gehmeyr GmbH - emico den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt.

d) Nacherfüllung
Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

e) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

f) Schadenersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadenersatz für Mängel an der Ware leistet die syskomp gehmeyr GmbH - emico nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

g) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die syskomp gehmeyr GmbH - emico nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

h) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

i) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren beträgt die Gewährleistung 1 Jahr bzw. soweit der Käufer Unternehmer ist, ist die Gewährleistung für gebrauchte Waren ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

 

§ 12 Haftung

a) Auskünfte
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von der syskomp gehmeyr GmbH - emico verkauften Produkte sowie die technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Es gelten der Haftungsausschluss und -vorbehalt aus den nachfolgenden Regelungen.

b) Haftungsausschluss
Die syskomp gehmeyr GmbH - emico sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Gegenüber Unternehmern haftet die syskomp GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

c) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der syskomp gehmeyr GmbH - emico in Amberg vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

 

bfm GmbH

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BFM GmbH, 2752 Wöllersdorf

Fassung 2016

 

1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte bestehende und künftige Geschäftsverbindung zwischen der BFM GmbH („BFM“) und ihren Kunden. Die AGB gelten daher insbesondere für jeden vom Kunden erteilten Auftrag, selbst wenn im Einzelfall die Geltung der AGB nicht ausdrücklich vereinbart ist. Die AGB gelten auch nach der Beendigung aller Verträge bis zu ihrer vollständigen Abwicklung weiter. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB, sofern in weiterer Folge keine Änderung gemäß Punkt 1.4. durch BFM erfolgt.

1.2. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die von beiden Parteien im Einzelnen ausgehandelt werden, gelten vorrangig, sofern sie von BFM schriftlich bestätigt wurden.

1.3. Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere seiner Einkaufsbedingungen, wird ausgeschlossen; dieser Ausschluss ist mit der Geltung dieser AGB vereinbart. Hinweise auf die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere solche in seinen Geschäftspapieren, sind unbeachtlich. Für den Fall von Streitigkeiten, ob diese AGB oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, wird vereinbart, dass die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausgeschlossen ist.

1.4. BFM ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird von den Änderungen der AGB verständigt und hat das Recht, den Änderungen binnen vier Wochen ab Erhalt der Verständigung schriftlich zu widersprechen, andernfalls die Änderungen als genehmigt gelten. In der Verständigung wird der Kunde auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von BFM sind freibleibend und unverbindlich und können von BFM vor Vertragsabschluss und Kostenvoranschläge jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden.

2.2. Der Auftrag des Kunden erfolgt auf Grundlage der Auftragsformulare von BFM. Der Vertragsabschluss setzt die schriftliche Auftragsbestätigung des Kundenauftrags oder die Auftragsausführung durch BFM voraus. BFM steht es frei, den Kundenauftrag anzunehmen oder abzulehnen. Mit Zugang des Auftrags des Kunden an BFM ist der Kunde an den Auftrag bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung von BFM, der Auftragsausführung oder bis zur Ablehnung des Auftrags durch BFM gebunden.

2.3. Kundenanweisungen zur Auftragsabwicklung sind für BFM nur verbindlich, wenn diese von BFM schriftlich bestätigt werden.

2.4. Erklärungen von Mitarbeitern von BFM, die keine entsprechende Vollmacht schriftlich nachweisen, sind für BFM nicht rechtsverbindlich.

 

3. Preise und Aufwandersatz

3.1. Alle Leistungen von BFM sind entgeltlich. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Preise gemäß der im Zeitpunkt der Auftragsausführung geltenden Preisliste von BFM. Mit einer Änderung der Preisliste gelten die in der geänderten Preisliste enthaltenen Preise.

3.2. Alle Preise und Aufwandersätze verstehen sich exklusive der Lieferkosten ab dem Lager von BFM, exklusive Verpackung, sonstiger Nebenkosten und der Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sowie sonstiger Abgaben und Rechtsgebühren. Aufwendungen und Auslagen, die nicht in der Preisliste enthalten sind, trägt der Kunde nach Maßgabe des tatsächlichen Aufwandes.

3.3. Pro Auftrag gilt ein Mindestbestellwert (exklusive Umsatzsteuer) in Höhe von EUR 150,‑‑.

3.4. BFM ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise und Aufwandersätze jeweils im zumutbaren Rahmen unter billiger Berücksichtigung aller für die Preisbemessung maßgebenden Umstände (insbesondere Änderungen der Marktlage oder des Sach- und Personalaufwandes) zu ändern.

 

4. Fälligkeit und Zahlung

4.1. Sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wird, haben sämtliche Zahlungen ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto von BFM einzulangen. Allfällige Skontofristen laufen ebenfalls ab Rechnungsdatum. Falls BFM den Verdacht hat, dass der Kunde Leistungen nicht zahlen will oder kann, ist BFM berechtigt, Akontozahlungen bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts zu verlangen; leistet der Kunde die begehrte Akontozahlung nicht, ist BFM zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.

4.2. Die Rechnungen kann BFM jederzeit nach Leistungserbringung legen, im Falle von Teilleistungen auch vor Erbringung aller Leistungen (Recht zur Legung von Teilrechnungen).

4.3. BFM hat Anspruch darauf, dass alle Aufwendungen und Auslagen (etwa Transportkosten) bevorschusst werden; hierzu kann BFM jederzeit Akontorechnungen legen. Verlangt BFM die Bevorschussung der bevorstehenden Aufwendungen und Auslagen, ist BFM berechtigt, diese so lange nicht zu tätigen, bzw. die zugrunde liegenden Leistungen so lange nicht zu erbringen, bis der Kunde den Vorschuss geleistet hat.

4.4. Im Falle des Zahlungsverzugs hat BFM Anspruch auf Verzugszinsen von 1 % pro Monat und Anspruch auf Ersatz der außergerichtlichen Interventionskosten eines Kreditschutzbüros. Der Anspruch auf Ersatz eines über die Verzugszinsen und über die außergerichtlichen Interventionskosten eines Kreditschutzbüros hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Abgaben, Gebühren, Einbringungskosten, Verzugszinsen und dann auf das offene Kapital angerechnet. Bestehen titulierte und nicht titulierte Forderungen, werden eingehende Zahlungen zuerst auf nicht titulierte Forderungen angerechnet.

4.6. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung gegen Ansprüche von BFM oder zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen berechtigt, es sei denn die Forderung des Kunden ist vollstreckbar oder von BFM ausdrücklich anerkannt.

4.7. Alle von BFM gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises Eigentum von BFM. Vor dem Eigentumserwerb ist der Kunde zur Weiterveräußerung, Verpfändung oder sonstigen Weitergabe von Vorbehaltssachen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BFM berechtigt. Der Zahlungsverzug des Kunden bewirkt die Fälligkeit sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden resultierender Kundenforderungen und gibt BFM das Recht zum sofortigen Vertragsrücktritt. Auch ohne Erklärung eines Vertragsrücktritts kann BFM bei Zahlungsverzug die Herausgabe aller gelieferten und noch nicht bezahlten Waren verlangen.

 

5. Leistungen von bfm

5.1. BFM ist bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten; der vereinbarte Liefertermin ist kein Fixtermin. Lieferverzug tritt nur dann ein, wenn eine der Beschaffungsmöglichkeit von BFM entsprechende, vom Kunden einzuräumende Nachfrist von mindestens einem Monat erfolglos verstrichen ist.

5.2. Der Versand von Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden von einem durch BFM zu bestimmenden Ort und durch einen Spediteur nach Wahl von BFM. Es besteht keine Verpflichtung für BFM, die billigste Versendungsart zu wählen. Sämtliche von BFM gewählten Versendungsarten gelten als vom Kunden genehmigt.

5.3. BFM ist berechtigt, einseitig sachlich gerechtfertigte und zumutbare Änderungen der vom Kunden beauftragten Leistungen vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch für Lieferfristüberschreitungen.

5.4. BFM ist berechtigt, bei der Erfüllung der Kundenaufträge Drittunternehmen (insbesondere Speditionen) heranzuziehen. Jegliche Haftung und Gewährleistung von BFM für die vom Drittunternehmen erbrachten Leistungen wird ausgeschlossen; BFM tritt jedoch auf Verlangen alle ihre gegenüber dem Drittunternehmen zustehenden Ansprüche an den Kunden ab. Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr trägt der Kunde.

5.5. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung allenfalls erforderlichen Verträge mit Drittunternehmen über Aufforderung von BFM direkt abzuschließen.

 

6. Gewährleistung

6.1. Der Kunde hat die Auftragsmäßigkeit der Waren von BFM bei Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel gegenüber BFM unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen (Datum des Einlangens vorab per Telefax), schriftlich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Hinsichtlich der genehmigten Leistung sind Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzansprüche sowie die Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.

6.2. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern der Kunde hat BFM Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

6.3. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nicht, es sei denn, dass BFM nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern.

6.4. Aus‐ und Einbaukosten, Wegzeit‐ und Fahrtkosten gehen jedenfalls zu Lasten des Kunden.

6.5. Die Gewährleistungsverpflichtung von BFM erlischt, wenn der Liefergegenstand von dritter Seite oder vom Kunden durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, wenn die Einbau‐ oder Behandlungsvorschriften nicht befolgt wurden oder das Erzeugnis nicht seinem Bestimmungszweck gemäß verwendet wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung sind jedenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt des Versands der Ware vom Lager von BFM bzw. von dem von BFM bestimmten Versandort. In Fällen außerordentlicher Beanspruchung, wie z.B. beim Einsatz der Ware im Mehrschichtbetrieb, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist ab dem Beginn der außerordentlichen Beanspruchung jeweils auf die Hälfte des noch ausstehenden Teils der Frist. Bei von BFM durchgeführten Instandsetzungen beginnt mit Instandsetzung eine Gewährleistungsfrist nur in Bezug auf die ausgetauschten Teile neu zu laufen.

6.7. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind innerhalb der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend zu machen, soweit sie von BFM nicht schriftlich anerkannt werden. Nach Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung können Gewährleistungsansprüche erst nach vollständiger Bezahlung geltend gemacht werden.

6.8. Ergibt sich anlässlich einer Mängelbehebung das Nichtvorliegen eines Gewährleistungsanspruchs, sind die Leistungen von BFM vergütungspflichtig.

6.9. Der Kunde verpflichtet sich, BFM ungehindert Zugang zum Einsatzort der beanstandeten Teile zu gewähren.

 

7. Haftung

7.1. BFM haftet nur für krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden; im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden, Folgeschäden aller Art und Ansprüche Dritter ist auch bei krass grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere auch ein zumindest krass grobes Verschulden von BFM, sind vom Kunden zu beweisen.

7.2. Schadenersatzansprüche gegenüber BFM verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei Jahren ab dem Schadensereignis.

7.3. Ansprüche aus Produkthaftung sind ausschließlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, der von BFM auf Anfrage des Kunden dem Kunden bekannt gegeben wird.

 

8. Warenrückgabe

8.1. Bestellte und gelieferte Waren werden von BFM gegen eine Storno‐ bzw. Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 30% des Gesamtkaufpreises und nur bei Vorliegen eines schriftlichen Retourauftrages vom Kunden storniert bzw. zurückgenommen.

 

9. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

9.1. Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Wien.

9.2. Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle Verträge und wechselseitigen Ansprüche zwischen BFM und ihren Kunden gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechts und der Kollisionsnormen wird ausgeschlossen.

9.3. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht in Wien zuständig. BFM behält sich jedoch vor, Klagen gegen den Kunden bei dessen allgemeinem Gerichtsstand einzubringen.

 

10. Salvatorische Klausel

10.1. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die wirtschaftlich der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt, als vereinbart.